Verordnung des Bundesministeriums für Inneres vom 28. Juli 1955, betreffend die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika, der Französischen Republik und des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland.

Auf Grund des § 12 des Paßgesetzes 1951 in der Fassung der Paßgesetznovelle 1954, BGBl.

Nr. 61/1954, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt verordnet:

§ 1. Die Staatsangehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika, der Französischen Republik und des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland bedürfen zum

Überschreiten der österreichischen Bundesgrenze keines österreichischen Sichtvermerkes, sofern sie sich durch einen gültigen Reisepaß ihres Heimatstaates auszuweisen vermögen, sich nicht länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten und im Bundesgebiet keine Erwerbstätigkeit ausüben.

§ 2. Wird mit einem der...

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