Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik zur Änderung des Abkommens über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht vom 18. Jänner 1990 in der Fassung des Notenwechsels vom 22. Dezember 1993 und vom 14. Jänner 1994

Österreichische Botschaft Bratislava Zl. 4.13.01/7/98

Verbalnote Die Österreichische Botschaft entbietet dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Slowakischen Republik ihre Hochachtung und beehrt sich, der Regierung der Slowakischen Republik zwecks Anpassung an die geänderten Verhältnisse den Abschluß eines Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht Kundgemacht in BGBl. Nr. 47/1990 vom 18. Jänner 1990 in der Fassung des Notenwechsels Kundgemacht in BGBl. Nr. 1047/1994 vom 22. Dezember 1993 und vom 14. Jänner 1994 vorzuschlagen, das folgenden Wortlaut haben soll:

Artikel 1

Artikel 1 des Abkommens erhält folgende Fassung:

„(1) Die Staatsbürger der Vertragsstaaten, die Inhaber eines gültigen gewöhnlichen Reisepasses sind,

dürfen ohne Sichtvermerk in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu 90 Tagen aufhalten.

(2) Die Berechtigung des Absatzes 1 gilt nicht für Staatsbürger, die sich in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates begeben wollen, um dort ein Arbeitsverhältnis einzugehen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder um dort einen länger als 90 Tage dauernden Aufenthalt zu nehmen.

(3) Slowakische Staatsbürger, die Inhaber eines gültigen Heimreisescheines sind, dürfen ohne Sichtvermerk durch das Hoheitsgebiet der Republik Österreich reisen; die Aufenthaltsdauer ist in diesen Fällen mit fünf Tagen begrenzt.“

Falls die Regierung der Slowakischen Republik mit Vorstehendem einverstanden ist, werden diese Note und die das Einverständnis der Regierung der Slowakischen Republik zum Ausdruck bringende Antwortnote ein Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik bilden, das am ersten Tag des zweiten Monats nach Erhalt dieser Note in Kraft tritt.

Die Österreichische Botschaft benützt diesen Anlaß, dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Slowakischen Republik erneut ihre ausgezeichnete Hochachtung zu versichern.

Bratislava, am 20. März 1998

L. S.

An das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Slowakischen Republik Bratislava

(Ãœbersetzung)

Zl. 343/98-KONZ Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Slowakischen Republik entbietet der

Österreichischen Botschaft in Bratislava seine Hochachtung und beehrt sich, den Empfang der Note der Botschaft Zl. 4.13.01/7/98 vom 20. März 1998 zu bestätigen. Durch diese Note wird...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT