Kundmachung der Bundesregierung über die Aufhebung eines Wortes in der Verordnung der Bundesregierung über die Bestimmung der Gerichte, Verwaltungsbehörden und sonstigen Dienststellen, vor denen die slowenische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wird, durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß den §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Oktober 2000, V 91/99-11, der Bundesregierung zugestellt am 11. Dezember 2000, das in § 2 Abs. 2 Z 3 der Verordnung der Bundesregierung vom 31. Mai 1977 über die Bestimmung der Gerichte, Verwaltungsbehörden und sonstigen Dienststellen,

vor denen die slowenische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wird,

BGBl. Nr. 307, enthaltene Wort „Sittersdorf“ als...

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