Bundesgesetz vom 5. Juli 1990, mit dem das Bundesgesetz über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen, BGBl.

Nr. 57/1983, zuletzt geändert durch das BGBl.

Nr. 236/1987, wird wie folgt geändert:

Artikel I 1. Im § 14 Abs. 1 entfallen die Worte: „sofern diese Fächer keine Rechtsfächer oder Grundzüge-

Fächer sind".

  1. Im § 17 Abs. 2 1. Satz entfallen die Worte:

„diese Fächer keine Rechtsfächer sind und".

Artikel II Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1990 in Kraft.

Artikel III Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT