Verordnung der Bundesregierung vom 16. Dezember 1969, mit der die Sprengel der Bezirksgerichte Horn und Eggenburg geändert werden

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird mit Zustimmung der Niederösterreichischen Landesregierung verordnet:

§ 1. (1) Die Gemeinden Weitersfeld und Oberhöflein scheiden aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Horn aus. Die Gemeinden Obermixnitz und Untermixnitz scheiden aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Eggenburg aus.

(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen der im Absatz 1 genannten Gemeinden mit Genehmigung der Niederösterreichischen Landesregierung und mit Zustimmung der Bundesregierung neu...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT