Verordnung der Bundesregierung vom 13. Jänner 1970, mit der der Sprengel des Bezirksgerichtes Judenburg geändert wird

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird mit Zustimmung der Steiermärkischen Landesregierung verordnet:

§ 1. Die Marktgemeinde Obdach und die Gemeinde Granitzen scheiden aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Judenburg aus.

§ 2. Die mit übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen der im § 1 genannten Gemeinden mit Genehmigung der Steiermärkischen Landesregierung neu errichtete...

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