Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 17. Juni 1983, mit der die Verordnung, mit der statistische Erhebungen über den Stand und die Entwicklung der gewerblichen Gütererzeugung und Dienstleistungen angeordnet werden, geändert wird

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. Nr. 91, wird verordnet:

Artikel I Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 4. November 1969, BGBl. Nr. 407, mit der statistische Erhebungen

über den Stand und die Entwicklung der gewerblichen Gütererzeugung und Dienstleistungen angeordnet werden, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 59/1977 wird wie folgt geändert:

  1. Im § 4 Abs. 1 lit. b ist nach dem Wort „Produktion"

    der Strichpunkt durch einen Punkt zu ersetzen und haben die Worte „Umsatzsteuer,

    absetzbare Vorsteuern, Selbstverbrauchssteuer

    (Investitionssteuer)." zu entfallen.

  2. § 4 Abs. 2 hat zu lauten:

    „(2) Bei allen Gewerbebetrieben, die nicht unter

    § 4 Abs. 1 fallen (kleingewerbliche Betriebe), und bei allen Dienstleistungsgewerbebetrieben sind durch jährliche Erhebungen festzustellen:

  3. Name und Standort des Betriebes;

  4. Name, Standort und Rechtsform des zugehörigen Unternehmens;

  5. gesetzliche Interessenvertretung;

  6. Stand der Beschäftigten, einschließlich der mithelfenden Familienangehörigen, der Heimarbeiter und der, Lehrlinge, getrennt nach Geschlecht und Stellung im Betrieb zum Ende des Berichtsjahres;

  7. Erlöse und Erträge, gegliedert nach:

    1. Erlösen aus Waren eigener Erzeugung und Leistungen,

    2. Handelswarenerlösen,

    3. Erlösen aus durchgeführten Reparaturen,

      Montagen und Instandhaltungsarbeiten,

    4. sonstigen Erlösen und Erträgen;

  8. Betriebsaufwand, gegliedert nach:

    1. Personalaufwand, eingeschlossen Sozialleistungen,

    2. Einsatz von Brenn- und Treibstoffen in festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand sowie von elektrischer Energie

      (Menge und Wert),

    3. Einsatz von Roh- und Hilfsstoffen und Halbfabrikaten,

    4. Bezug von Handelswaren,

    5. Aufwand für Mieten,

    6. Aufwand für Zinsen für Fremdkapital,

    7. Aufwand für vergebene Reparaturen,

      Instandhaltungen und betriebsfremde Arbeitskräfte,

    8. sonstigem Betriebsaufwand, einschließlich Aufwand für vergebene Lohnarbeiten;

  9. Investitionen, gegliedert nach:

    1. erworbenen Grundstücken und Altbauten,

    2. Gebäuden (einschließlich Umbauten,

      Anbauten und aktivierungsfähiger Reparaturen),

    3. Geräten, Maschinen und Einrichtungen,

    4. Fahrzeugen,

    5. geringwertigen Wirtschaftsgütern,

    6. gebrauchten Sachanlagen;

  10. Bestand an Kraftfahrzeugen und Anhängern zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert nach:

    1. Fahrzeugarten,

    2. Nutzlast der Lastkraftwagen,

    3. ...

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