Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 25. Mai 2007 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

27.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 25. Mai 2007 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

[Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll und Zusatzprotokoll in dänischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 2 des Protokolls wurden am 28. Jänner bzw. 1. Februar 2010 abgegeben; das Protokoll tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. Mai 2010 in Kraft.

Faymann

BGBl. III Nr. 27/2010

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