Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010 Ausgegeben am 23. März 2010 Teil III

24. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung

24.

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung

[Abkommenstext siehe Anlagen]

Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 1. Februar 2010 in Kraft getreten.

Faymann

BGBl. III Nr. 24/2010

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Abkommenstext

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