Bundesgesetz vom 3. Juli 1975, mit dem die Geltungsdauer von Bestimmungen des Strukturverbesserungsgesetzes verlängert wird (Strukturverbesserungsgesetznovelle 1975)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Strukturverbesserungsgesetz, BGBl. Nr. 69/

1969, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 417/1970 und 493/1972 wird in folgender Weise geändert:

Im § 1 Abs. 1 und 6, § 2, § 8 Abs. 1, § 9 und im § 11 Abs. 1 tritt an die Stelle der Jahreszahl

„1975" die Jahreszahl „1977".

Artikel II Im Bundesgesetz vom 16. Dezember 1972, mit dem das Strukturverbesserungsgesetz und andere Abgabengesetze geändert werden, BGBl. Nr. 493,

hat der Abs. 1 des Abschnittes E zu lauten:

„(1) Die Bestimmungen des Abschnittes A Z. 1, 3 und 4 sind auf Vorgänge anzuwenden,

die nach dem 31. Dezember 1972 und vor dem 1. Jänner 1978...

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