Kundmachung des Bundeskanzlers vom 19. Juli 1990 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend die Anerkennung von Studien, Diplomen und akademischen Graden in den Staaten der Region Europa

Nach Mitteilung des Generaldirektors der UNESCO hat Kanada am 6. März 1990 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen betreffend die Anerkennung von Studien, Diplomen und akademischen Graden in den Staaten der Region Europa (BGBl. Nr. 244/1986, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 586/1988) hinterlegt.

Kanada hat anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde folgende Erklärung abgegeben:

„Die Verfassung Kanadas sieht ein bundesstaatliches System vor, in dem die Gesetzgebungsbefugnisse zwischen dem Bundesparlament und den Parlamenten der Provinzen aufgeteilt sind.

In Übereinstimmung mit ihren ausschließlichen Gesetzgebungsbefugnissen in Unterrichtsangelegenheiten nach der Kanadischen Verfassung gewährleistet jede Provinz die Durchführung des

Übereinkommens auf ihrem Hoheitsgebiet. Gemäß

Teil IV des Übereinkommens werden die Bundes- und Provinzbehörden gemeinsam eine Kommission einrichten, die als...

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