Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung ?Lehrgang universitären Charakters? und über die Schaffung der Bezeichnung ?Akademische Supervisorin? und ?Akademischer Supervisor?, Lehrgang Supervision?, Institut für Integrative Bildung des Vereines Sympaideia, Innsbruck, geändert wird

475. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung ?Lehrgang universitären Charakters? und über die Schaffung der Bezeichnung ?Akademische Supervisorin? und ?Akademischer Supervisor?, Lehrgang Supervision?, Institut für Integrative Bildung des Vereines Sympaideia, Innsbruck, geändert wird

Auf Grund des § 124 Abs. 6a des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2009, wird verordnet:

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung ?Lehrgang universitären Charakters? und über die Schaffung der Bezeichnung ?Akademische...

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