Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 21. Dezember 1977 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn im Bereich der Gemeinden Golling an der Salzach und Werfen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet:

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 10 Tauern Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Golling an der Salzach und Werfen wie folgt bestimmt:

Die Trasse verläuft von der Anschlußstelle Golling (mit Zu- und Abfahrtsstraßen zur B 159

Salzachtal Straße) in südlicher Richtung, bei km 28,306 trennen sich die Fahrbahnen, durchörtern den Ofenauerberg in einer Länge von 1320 m (Ofenauer-Tunnel), überqueren die Salzach,

durchörtern das Tennengebirge (Hiefler-

Tunnel) und binden bei Projekts-km 33,568 in den mit Verordnung BGBl. Nr. 210/1975 in seinem Verlauf bestimmten Abschnitt der A 10

Tauern Autobahn ein.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf der neu herzustellenden Trasse aus den beim...

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