Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, BGBl. I Nr. 134/2001, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, BGBl. I Nr. 134/

2001, wird wie folgt geändert:

  1. In § 16 Abs. 1 wird der Betrag von „500000 S“ durch den Betrag von „36336 Euro“ ersetzt.

  2. In § 16 Abs. 2 wird der Betrag von „100000 S“ durch den Betrag von „7267 Euro“ ersetzt.

  3. In § 16 Abs. 3 wird der Betrag von „50000 S“ durch den Betrag von „3633 Euro“ ersetzt.

  4. Nach § 20 wird folgender § 21 samt Überschrift angefügt:

„In-Kraft-Treten

§ 21. Die Bestimmung des § 16 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT