Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 17. Juli 1978 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 161 Paß Thurn Straße im Bereich der Gemeinden Oberndorf in Tirol und St. Johann in Tirol

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der zuletzt gültigen Fassung wird verordnet:

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 161

Paß Thurn Straße wird im Bereich der Gemeinden Oberndorf in Tirol und St. Johann in Tirol wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 157,510 (alt), führt in gestreckterer Linienführung unter Umfahrung des Ortskernes von Oberndorf parallel zur Kitzbühler Ache und bindet bei km 160,585 (alt) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei den Gemeinden Oberndorf in...

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