Kundmachung des Bundesministers für Gesundheit über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Absätze 1 lit. e und 7 lit. a und b des Anhangs 6 der Satzung 2004 der Salzburger Gebietskrankenkasse in der Fassung der 1. Änderung sowie die Absätze 1 lit. b und 7 lit. a und b dieser Satzung in der Fassung der 3. Änderung gesetzwidrig waren

132. Kundmachung des Bundesministers für Gesundheit über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Absätze 1 lit. e und 7 lit. a und b des Anhangs 6 der Satzung 2004 der Salzburger Gebietskrankenkasse in der Fassung der 1. Änderung sowie die Absätze 1 lit. b und 7 lit. a und b dieser Satzung in der Fassung der 3. Änderung gesetzwidrig waren

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Februar 2010, V 21/09 ? 13, ausgesprochen, dass die Absätze 1 lit. e und 7 lit. a und b des...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT