Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Bestimmung des Trassenverlaufes der Umfahrung Loosdorf im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten?Attnang/Puchheim

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes, BGBl. Nr. 135/1989, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 576/1989 wird verordnet:

Der Trassenverlauf der Umfahrung Loosdorf im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten—Attnang/Puchheim im Bereich der Gemeinden Hürm, Loosdorf und Schollach wird wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 76,0 und endet bei km 81,0 der ÖBB-Strecke Wien—Salzburg.

Der für diese Trasse festgelegte Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist in den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung...

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