Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit der die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien geändert wird

Auf Grund der §§ 5 Abs. 2, 24 und 37 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. .619/1994, wird verordnet:

Die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien, BGBl. Nr. 6.57/ 1993, wird wie folgt geändert:

  1. Im § 1 tritt an die Stelle der Wendung „Studienjahr 1993/94" die Wendung „Studienjahr 1994/95"

  2. Im § 1 Z 8 (Franz Schubert-Konservatorium für Musik und darstellende Kunst in Wien) wird nach dem Hauptstudiengang „Musical" folgende Zeile eingefügt:

    „Schauspiel      4      8      32      —      —"

  3. § 4 lautet:

    »,§ 4. (1) Der § 4 und der § 5 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 714/ 1994 treten mit 31 August 1994 in Kraft.

    (2) Der...

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