Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 29. September 1950, betreffend die Aufhebung der Verordnung des Bundesministeriums für Inneres und Unterricht vom 30. September 1922, BGBl. Nr. 766.

Die Verordnung des Bundesministeriums für Inneres und Unterricht vom 30. September 1922,

BGBl. Nr. 766, mit der eine Vorschrift für eine Fertigkeitsprüfung aus Maschinschreiben in Verbindung mit Stenographie (Stenotypistenprüfung)

erlassen wurde, wird, soweit sie nicht bereits außer Kraft getreten ist, aufgehoben.

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