Verordnung der Bundesregierung, mit der die ÖNORM-EN 45503 für Bescheinigungen im Anwendungsbereich des Bundesvergabegesetzes 1997 für verbindlich erklärt wird (Bescheinigungsverordnung)

Auf Grund des § 120 Abs. 4 des Bundesvergabegesetzes 1997, BGBl. I Nr. 56/1997, wird verordnet:

Verbindlicherklärung der ÖNORM-EN 45503

Soweit Auftraggeber, die eine Tätigkeit im Sinne des § 84 Abs. 2 des Bundesvergabegesetzes 1997,

BGBl. I Nr. 56/1997, ausüben, eine Bescheinigung darüber begehren, daß ihre Vergabeverfahren und

-praktiken zu einem bestimmten Zeitpunkt mit den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechtes und der einschlägigen österreichischen Vorschriften übereinstimmen, sind bei der Bewertung der Auftragsvergabeverfahren die Bestimmungen der in der Anlage enthaltenen ÖNORM-EN 45503 „Bescheinigungs-

Norm für die Bewertung der Auftragsvergabeverfahren von Auftraggebern im...

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