Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)

Nach Mitteilungen der Polnischen Regierung haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr

(Warschauer Abkommen) (BGBl. Nr. 286/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 195/1998) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Armenien 25. November 1998

Bolivien 29. Dezember 1998

Slowenien hat am 7. August 1998 erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 25. Juni 1991 weiterhin an das Abkommen gebunden zu erachten.

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