Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw Beitrittsurkunden zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 136/1995) hinterlegt:

Staaten:

Datum der. Hinterlegung der Ratifikations- bzw.

Beitrittsurkunde:

Litauen 18. Jänner 1995 Singapur                             16. Februar 1995

Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde haben Erklärungen abgegeben:

Litauen:

gemäß Art. 96 und 12

Singapur:

gemäß Art. 95, daß es sich...

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