Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 25. Juli 1973, mit der die Verordnung betreffend die Höhe der Flugsicherungsstreckengebühren neuerlich geändert wird

Auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 3 Abs. 3

des Bundesgesetzes betreffend Flugsicherungsstreckengebühren,

BGBl. Nr. 57/1972, wird verordnet:

Artikel I Die Verordnung betreffend die Höhe der Flugsicherungsstreckengebühren,

BGBl. Nr. 58/1972,

in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 212/

1972 wird wie folgt geändert:

  1. Im § 1 werden die Datumsangabe „1. März 1972" durch die Datumsangabe „1. August 1973",

    die Zahl „3,4255" durch die Zahl „3,8061" und die Zahl „1,7908" durch die Zahl „1,9897" ersetzt.

  2. Im § 2 Abs. 1 werden in der Spalte 2 der Tabelle die Zahl „34,19" durch die Zahl „38,15",

    die Zahl „54,82" durch die Zahl „61,43" und die Zahl „50,14" durch die Zahl „56,19" ersetzt.

  3. Im § 2 Abs. 3 haben die Angaben in...

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