Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll

96.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll

[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Vertragstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Vertragstext in türkischer Sprache siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 17. Juli 2009 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 am 1. Oktober 2009 in Kraft.

Faymann

BGBl. III Nr. 96/2009

Bundeskanzleramt -...

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