Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Schweden am 28. Juni 2001 das

Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit (BGBl. Nr. 471/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 424/1987) gekündigt.

Die Kündigung...

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