Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

43. Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

Aufgrund des § 1 Abs. 1 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, BGBl. Nr. 57/1971, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 28/2007 und die Kundmachung BGBl. II Nr. 147/2008, wird verordnet:

§ 1.

Die Wahl des Bundespräsidenten wird ausgeschrieben.

§ 2.

Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 25. April 2010 festgesetzt.

§ 3.

Als Stichtag wird der 2. März 2010 bestimmt.

§ 4. Die in der Verordnung enthaltene Funktionsbezeichnung ?Bundespräsident? gilt für beide Geschlechter.

Faymann Pröll Spindelegger Hundstorfer Heinisch-Hosek Fekter Bandion-Ortner Berlakovich Schmied Bures Mitterlehner...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT