Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) über die Übermittlung von Informationen an die RTR-GmbH als Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung ? ZIB-V 2023

147. Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) über die Übermittlung von Informationen an die RTR-GmbH als Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung ? ZIB-V 2023

Auf Grund des § 84 Abs. 3 des Bundesgesetzes, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird (Telekommunikationsgesetz 2021 ? TKG 2021), BGBl. I Nr. 190/2021 idF BGBl. I Nr. 180/2022, wird verordnet:Auf Grund des Paragraph 84, Absatz 3, des Bundesgesetzes, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird (Telekommunikationsgesetz 2021 ? TKG 2021), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 190 aus 2021, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 180 aus 2022,, wird verordnet:

Begriffsbestimmungen§ 1.Paragraph eins,

Im Sinne dieser Verordnung bedeutet

1.Ziffer eins?100m Raster? die von der Bundesanstalt ?Statistik Österreich? (Statistik Austria) angebotene regionalstatistische Rastereinheit (ETRS-LAEA-Raster) in der Rastergröße von 100 Metern;2.Ziffer 2?Aktive Breitbandanschlüsse? Anschlüsse, bei denen zum Stichtag der jeweiligen Erhebung der Informationen über Breitbandversorgung (§ 4) ein aufrechter Vertrag über die Erbringung eines Breitbandprodukts (Z 4) besteht;?Aktive Breitbandanschlüsse? Anschlüsse, bei denen zum Stichtag der jeweiligen Erhebung der Informationen über Breitbandversorgung (Paragraph 4,) ein aufrechter Vertrag über die Erbringung eines Breitbandprodukts (Ziffer 4,) besteht;3.Ziffer 3?Anbindung? gegliedert nach Ort bzw. Art der Anbindungen des Teilnehmeranschlusses oder der Basisstation wie folgt:

Festnetztechnologien (außer Fixed Wireless Access) und passive Infrastruktur Glasfaseranbindung von- Hauptverteiler (HVt) / Central Office (CO)- Cabinet oder Fibre-Node, nicht unmittelbar beim Gebäude (FTTC/Fibre-Node)- Gebäude (FTTB, Verteiler in oder unmittelbar vor dem Gebäude)- Teilnehmer (FTTH)
Mobilfunktechnologien und Fixed Wireless Access Anbindung der Basisstation/Richtfunkstation mit- Glasfaser- Kupferdoppelader- Richtfunk

4.Ziffer 4?Breitbandprodukt? ein Internetzugangsprodukt, das technologieneutral über eine maximale Download-Bandbreite von mehr als 144 kbit/s verfügt. Das Internetzugangsprodukt kann dabei auch in einem Bündel mit anderen Diensten bereitgestellt werden;5.Ziffer 5?Download-Bandbreite? die Datenübertragungsgeschwindigkeit (§ 4 Z 50 TKG 2021) in Megabit pro Sekunde (Mbit/s) in Richtung vom Kommunikationsnetz zur Telekommunikationsendeinrichtung;?Download-Bandbreite? die Datenübertragungsgeschwindigkeit (Paragraph 4, Ziffer 50, TKG 2021) in Megabit pro Sekunde (Mbit/s) in Richtung vom Kommunikationsnetz zur Telekommunikationsendeinrichtung;6.Ziffer 6?Endkundenebene? Dienstleistungen, die unmittelbar an Endnutzer iSd. § 4 Z 14 TKG 2021 angeboten werden;?Endkundenebene? Dienstleistungen, die unmittelbar an Endnutzer iSd. Paragraph 4, Ziffer 14, TKG 2021 angeboten werden;7.Ziffer...

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