Bundesgesetz vom 7. Juli 1988, mit dem das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz hinsichtlich der Verwaltungsabgaben geändert wird, BGBl. Nr. 45/1968, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz hinsichtlich der Verwaltungsabgaben geändert wird, BGBl. Nr. 45/1968,

wird wie folgt geändert:

In Art. II werden nach der Wendung „von gesetzlichen beruflichen Interessenvertretungen"

die Worte „sowie die Erteilung von Meldeauskünften an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften und deren Einsichtnahme in die Personenstandsbücher" eingefügt.

Artikel II Mit der...

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