Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen vom 22. November 1967 betreffend die Aufhebung des Abschnittes 28 Abs. 2 dritter, vierter und fünfter Satz des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 30. Jänner 1954, Zl. 8400-9/54 (Durchführungsbestimmungen zum Einkommensteuergesetz betreffend den Steuerabzug vom Arbeitslohn ? DE-LSt 1954) durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 wird kundgemacht:

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 17. Oktober 1967, V 1/67, den dritten, vierten und fünften Satz in Abs. 2 des Abschnittes 28 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 30. Jänner 1954,

Zl. 8400-9/54 (Durchführungsbestimmungen zum Einkommensteuergesetz betreffend den Steuerabzug vom Arbeitslohn — DE-LSt 1954),

verlautbart im Amtsblatt der...

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