Verordnung der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst über die Abschätzung der Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Gleichstellungsverordnung ? WFA-GlstV)

498. Verordnung der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst über die Abschätzung der Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Gleichstellungsverordnung ? WFA-GlstV) Auf Grund des § 17 Abs. 3 Z 3 des Bundesgesetzes über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 ? BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2012, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und der Bundesministerin für Finanzen verordnet:

Gegenstand

§ 1. (1) Diese Verordnung regelt die Abschätzung der Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 BHG 2013.

(2) Sie enthält methodische Vorgaben für die vereinfachte und die vertiefende Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013.

Vereinfachte Abschätzung

§ 2. Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben in Anlage 1 zu prüfen, ob die Wirkungsdimension der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern voraussichtlich wesentlich betroffen ist. Dafür sind die entsprechenden Wesentlichkeitskriterien der WFA-Grundsatzverordnung (WFA-GV) heranzuziehen.

Vertiefende Abschätzung

§ 3. Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern nach den Vorgaben in Anlage 2 genauer zu prüfen.

Inkrafttreten

§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

Heinisch-Hosek

Anlage 1 zu § 2

Vereinfachte Abschätzung der Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Die vereinfachte Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:

Wirkungsdimension Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Fragen Hat die Regelung/das Vorhaben
Direkte Leistungen 1. Auswirkungen auf direkte Leistungen (insbesondere Transfers, Subventionen, Förderungen, Güter z.B. in den Bereichen Infrastruktur und Mobilität, Dienstleistungen, Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Förderungskapital) an Unternehmen, juristische oder natürliche Personen?
Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen 2. Auswirkungen auf die allgemeine oder die berufliche Bildung, die Erwerbstätigkeit oder das Einkommen von Frauen und Männern?
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