Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 10. Dezember 1981, mit der die Waschmittelkennzeichnungsverordnung 1974 geändert wird

Auf Grund des § 32 des Bundesgesetzes vom 26. September 1923, BGBl. Nr. 531, gegen den unlauteren Wettbewerb, zuletzt geändert durch die UWG-Novelle 1980, BGBl. Nr. 120, wird verordnet:

Die Waschmittelkennzeichnungsverordnung 1974, BGBl. Nr. 692, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 351/1975 wird wie folgt geändert:

§ 2 Abs. 1 zweiter Satz hat zu lauten:

„Dem Format ET 10 entsprechende Verpackungen dürfen abweichend von der zylindrischen Form auch konisch sein, wenn sie die gleiche Höhe, den gleichen mittleren Durchmesser und das nahezu gleiche Volumen haben; sie...

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