Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Pflanzenschutzverordnung geändert wird

207. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Pflanzenschutzverordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 5 Abs. 3 sowie 38 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes 1995, BGBl. 532, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2005, wird - hinsichtlich des § 16 Abs. 7 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen - verordnet:

Die Pflanzenschutzverordnung, BGBl. Nr. 253/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 112/2009, wird wie folgt geändert:

1. In § 4a Abs. 4 wird die Wortfolge "an der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH" durch die Wortfolge "im Bundesamt für Ernährungssicherheit" und die Wortfolge "im Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft" durch die Wortfolge "im Bundesamt für Wald" ersetzt.

2. In § 16 Abs. 7 wird der Halbsatz "der verbleibende Anteil von 20 % ist eine Einnahme des Bundes" durch den Halbsatz "der verbleibende Anteil von 20 % ist eine Einnahme des...

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