Kundmachung des Bundeskanzlers vom 15. Dezember 1981 betreffend weiterer Beitritte zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 30. September 1957

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben Finnland am 28. Feber 1979, Ungarn am 19. Juli 1979 und Dänemark am 1. Juli 1981 ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen

Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

(ADR) (BGBl. Nr. 522/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 222/1977) hinterlegt.

Anläßlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde hat...

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