Abkommen, durch welches das Befristete Abkommen zwischen Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über eine gemeinsame Disziplin betreffend den gegenseitigen Handel mit Käse verlängert wird, samt Notenwechsel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
(Ãœbersetzung)
ABKOMMEN DURCH WELCHES DAS BEFRISTETE ABKOMMEN ZWISCHEN ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT
ÜBER EINE GEMEINSAME DISZIPLIN BETREFFEND DEN GEGENSEITIGEN HANDEL MIT KÄSE VERLÄNGERT WIRD Vereinbarte Niederschrift Als Ergebnis der Konsultationen, welche am 24. Juli 1985 zwischen einer österreichischen Delegation und einer Delegation der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Verlängerung des Befristeten Abkommens über eine gemeinsame Disziplin betreffend den gegenseitigen Handel mit Käse stattfanden, haben beide Delegationen,
vorbehaltlich der Zustimmung der jeweils zuständigen Behörden, folgenden Vereinbarungen zugestimmt:
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Das Befristete Abkommen zwischen Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
über eine gemeinsame Disziplin betreffend den gegenseitigen Handel mit Käse, unterzeichnet am 21. Oktober 1981 Kundgemacht in BGBl. Nr. 625/1981
und zuletzt abgeändert durch den Austausch von Briefen vom 20. März 1984 Kundgemacht in BGBl. Nr. 363/1984, wird um ein Jahr verlängert.
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Konsultationen werden ehestmöglich aufgenommen,
um zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen das Abkommen abgeändert oder verlängert werden soll.
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Um die Auswirkungen der Erweiterung der Gemeinschaft auf das Abkommen betreffend den gegenseitigen Handel mit Käse zu berücksichtigen, haben beide Delegationen den angeschlossenen Austausch von Briefen vereinbart.
Brüssel, 24. Juli 1985
Für die Österreichische Delegation:
Simon Hausberger Für die Delegation der Kommission der Europäischen Gemeinschaften:
Livio Marinucci 1. Brief Sehr geehrter Herr!
Ich habe die Ehre, mich auf das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich über den gegenseitigen Handel mit Käse sowie auf die Verhandlungen,
welche am 24. Juli 1985 über die Voraussetzungen für eine Verlängerung des Abkommens stattgefunden haben, zu beziehen.
Ich bestätige Ihnen, daß infolge des Beitritts Spaniens und Portugals zu der Gemeinschaft, diese bereit ist, sobald wie möglich Verhandlungen hinsichtlich der Anpassung dieses Abkommens im Hinblick auf die bilateralen...
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