Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum

54. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum (BGBl. Nr. 397/1973, in der Fassung BGBl. Nr. 161/1986, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 47/2012) hinterlegt:

Staaten: Datum
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