Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst betreffend Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Freistellung von Molybdäntrioxid von den Beförderungsvorschriften des ADR

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Repu-

blik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Freistellung von Molybdäntrioxid von den Beförderungsvorschriften des ADR (BGBl. Nr. 360/1994) ist auf Grund der mit 1. Jänner 1995 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B zum Europäischen...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT