Bundesgesetz vom 25. Oktober 1950 über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlaß der 30. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Dem Bundesland Kärnten wird aus Anlaß

der. 30. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung aus Bundesmitteln ein Zuschuß

von zehn Millionen Schilling gewährt.

Dieser Zuschuß ist für Aufbauarbeiten zu verwenden, die im südlichen Abstimmungsgebiet dem Lande Kärnten und den Gemeinden obliegen.

§ 2. Der gemäß § 1 zu leistende Zuschuß ist beim Ausgabenkapitel 5 unter dem neu zu eröffnenden Titel 2 „Bundeszuschuß an das Land Kärnten- aus Anlaß der 30. Wiederkehr des Jahrestages der...

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