Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn, der A 21 Wiener Außenring Autobahn und der B 301 Wiener Südrand Straße ? Bauvorhaben ?Knoten Vösendorf (Umbau)? im Bereich der Gemeinden Vösendorf und Wiener Neudorf

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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 6 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird verordnet: Â

Der Knoten „Vösendorf“ als Verbindung der A 2 Süd Autobahn, der A 21 Wiener Außenring Autobahn und der B 301 Wiener Südrand Straße wird im Bereich der Gemeinden Vösendorf und Wiener Â

Neudorf wie folgt bestimmt:Â Â

Die neu herzustellenden Rampen des Knotens Vösendorf liegen zwischen km 3,6 und km 7,4 der Â

A 2 Süd Autobahn und stellen unter teilweiser Verwendung bereits bestehender Rampen und Richtungsfahrbahnen gemeinsam mit den ebenfalls neu herzustellenden Kollektorspuren „Mödling“ und „Vösendorf“

die Verbindung mit der A 21 Wiener Außenring Autobahn und der B 301 Wiener Südrand Straße, Â

deren bereits durch Verordnung festgelegte Straßenachse im Knoten Vösendorf stellenweise um mehr als Â

5 m geändert wird, dar. Â

Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen und Kollektorspuren aus den beim Â

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Â

Landesregierung sowie bei den Gemeinden Vösendorf und Wiener Neudorf aufliegenden Planunterlagen Â

(Verordnungsplan, Plan Nr. A 2/27-01 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen. – Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Â

genehmigten...

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