Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 13. Dezember 1985, mit der die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf bestimmten Straßenstrecken geändert wird

Auf Grund des § 35 Abs. 2 und 3 des Bundesgesetzes

über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und über eine Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967 und der Straßenverkehrsordnung 1960 (GGSt), BGBl. Nr. 209/1979, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 13. März 1981, BGBl. Nr. 140, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 231/1985 wird wie folgt geändert:

§ 7 hat zu lauten:

㤠7. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31...

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