Ergänzender Briefwechsel zur Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Wirtschaftsminister Tunesiens andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Urspung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich vom 20. November 1975 Kundgemacht in BGBl. Nr. 3/1976

AMBASSADE DE TUNISIE EN AUTRICHE A-1010 VIENNE, HIMMELPFORTGASSE 20

289/77

Wien, am 29. März 1977

Sehr geehrter Herr Ministerialrat!

Ich beehre mich, auf die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Wirtschaftsminister Tunesiens andererseits

über die Anerkennung von Zeugnissen

über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich,

die am 20. November 1975 unterzeichnet wurde,

Bezug zu nehmen.

In Ergänzung zu den im Artikel 1 der gegenständlichen Vereinbarung genannten Stellen möchte meine Regierung die folgenden Stellen zur Ausstellung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich ermächtigen:

Recettes des douanes de Sousse Sfax Gabès Jerba Meilita Ich wäre dankbar, wenn Sie freundlicherweise Ihre Zustimmung hierzu geben würden.

Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Ahmed Ghezal Botschafter der Republik Tunesien Herrn Ministerialrat Rudolf Willenpart BUNDESMINISTERIUM FÃœR HANDEL, GEWERBE UND INDUSTRIE 1011 Wien Zl.:27...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT