Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 16. Feber 1979 über die Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1978/79

Auf Grund des § 23 Abs. 1 und 2 und des § 34

Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes, BGBl.

Nr. 421/1969, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 330/1971, 335/1973, 182/1974 und 228/1977 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

An den folgenden Akademien ist im Studienjahr 1978/79 höchstens die nachstehende Anzahl von Begabtenstipendien zu vergeben:

Sinowatz...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT