Bundesgesetz über die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen im Rahmen der fünften allgemeinen Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bund zeichnet bei der Afrikanischen Entwicklungsbank im Rahmen der fünften allgemeinen Kapitalerhöhung einen Höchstbetrag von 3780 zusätzlichen Kapitalanteilen in Höhe von je 10000 Rechnungseinheiten.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen...

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