Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreiches der Niederlande hat Argentinien am 19. März 1991 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

(BGBl. Nr. 512/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 721/1990) hinterlegt.

Gemäß Art. 6 des Übereinkommens wurde als zentrale Behörde für...

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