Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

Nach Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat Venezuela am 16. Oktober 1996 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (BGBl. Nr. 512/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 742/1995) hinterlegt.

Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat Venezuela nachstehende Vorbehalte erklärt:

Alle Mitteilungen an die zentrale Behörde sollten in spanischer Sprache abgefaßt sein.

Venezuela ist...

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