Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

Nach Mitteilungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat das Vereinigte Königreich den Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (BGBl. Nr. 512/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 92/1998) am 26. März 1998 auf die Falklandinseln und am 8. Mai 1998 auf die Caymaninseln ausgedehnt.

Das Vereinigte Königreich hat gemäß Art. 6 Abs. 1 des Übereinkommens als zentrale Behörde bestimmt:

Für die Falklandinseln

„the Governor,

Government House,

...

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