Bundesgesetz, mit dem eine Gerichtsgebührenbefreiung im Zusammenhang mit der Hochwasserhilfe des Jahres 2005 gewährt wird

113. Bundesgesetz, mit dem eine Gerichtsgebührenbefreiung im Zusammenhang mit der Hochwasserhilfe des Jahres 2005 gewährt wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

(1) Pfandrechtseintragungen zur Besicherung von Darlehen, die ausschließlich zur Beseitigung von Schäden aus dem Hochwasser im August 2005 aufgenommen werden, sind von den Gerichtsgebühren befreit, sofern der Antrag, mit dem die Eintragung begehrt wird, noch vor dem 1. Jänner 2007 bei Gericht eingelangt ist. Die Verursachung des Schadens durch das Hochwasser und die Schadenshöhe sind durch eine Bestätigung der zur Schadensfeststellung eingerichteten...

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