Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr

Nach Mitteilungen der Mexikanischen Regierung haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Zusatzabkommen zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr (BGBl. Nr. 46/1966, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 196/1998)

hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Aserbaidschan 20. Jänner...

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