Kundmachung des Bundeskanzlers vom 30. April 1985 betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates haben Finnland am 30. Jänner 1985 seine Beitrittsurkunde und Island am 20. Juni 1984 seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (BGBl. Nr. 296/1983) hinterlegt.

Finnland hat anläßlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde mitgeteilt, daß die zum Europäischen

Übereinkommen über die Rechtshilfe in...

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