Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat das Vereinigte Königreich am 29. August 1991 seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (BGBl. Nr. 296/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 375/1991) hinterlegt.

Das Vereinigte Königreich hat anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde folgende Erklärung abgegeben:

Gemäß Art. 8...

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