Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Moldau am 27. Juni 2001 seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (BGBl. Nr. 296/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 216/2000)

hinterlegt.

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